Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.
Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 120 €
Kursort: Zehntscheuer Dietingen
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Mandy Krol
Der Kurs bietet ein breites Spektrum an Themen: Inhalte: Körperarbeit, Atemübungen, ausführliche Gespräche zu den einzelnen Geburtsphasen, Stillen und dessen Vorbereitung, Informationen zur Klinik, Wochenbett und vieles mehr. Bitte bringt zur ersten Stunde mit: Eure Versichertenkarte (bei Partnern 120,00 €, falls nicht bereits überwiesen) Bequeme Kleidung Genügend Flüssigkeit Gute Laune Ich freue mich darauf, euch bald in meinem Kurs begrüßen zu dürfen! Abrechnung und Gebühren: Gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen: Die Kursgebühren werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da der Kurs als geschlossenes System aufgebaut ist, können Teilnehmerinnen während des laufenden Kurses nicht ausgetauscht werden. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von der Teilnehmerin selbst getragen werden – unabhängig vom Grund. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes (10,45 € pro Kursstunde) und können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Partnerkursabend: Die Partnergebühr beträgt in der Regel 120 € und wird üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Diese Gebühr ist im Voraus zu überweisen oder bei Beginn in bar zu entrichten. Für privatversicherte Teilnehmerinnen: Die gesamten Kursgebühren sind selbst zu tragen. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen – unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bitte beachtet, dass die Tarife privater Krankenversicherungen in Bezug auf den Leistungsumfang und die Höhe der Hebammenhilfe erheblich variieren können. Während einige preiswerte Tarife die Hebammenhilfe komplett ausschließen, erstatten andere diese Leistungen großzügig. Die Hebamme hat hierzu keinen Einblick in die Tarifinhalte. Bei Zahlungsverzug wird zusätzlich zu den Verzugszinsen pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 120 €
Kursort: Zehntscheuer Dietingen
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Mandy Krol
Der Kurs bietet ein breites Spektrum an Themen: Inhalte: Atemübungen, , ausführliche Gespräche zu den einzelnen Geburtsphasen, Stillen und dessen Vorbereitung, Informationen zur Klinik, Wochenbett und vieles mehr. Bitte bringt zur ersten Stunde mit: Eure Versichertenkarte (bei Partnern 120,00 €, falls nicht bereits überwiesen) Bequeme Kleidung Genügend Flüssigkeit Gute Laune Ich freue mich darauf, euch bald in meinem Kurs begrüßen zu dürfen! Abrechnung und Gebühren: Gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen: Die Kursgebühren werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da der Kurs als geschlossenes System aufgebaut ist, können Teilnehmerinnen während des laufenden Kurses nicht ausgetauscht werden. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von der Teilnehmerin selbst getragen werden – unabhängig vom Grund. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes (10,45 € pro Kursstunde) und können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Partnerkursabend: Die Partnergebühr beträgt in der Regel 120 € und wird üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Diese Gebühr ist im Voraus zu überweisen oder bei Beginn in bar zu entrichten. Für privatversicherte Teilnehmerinnen: Die gesamten Kursgebühren sind selbst zu tragen. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen – unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bitte beachtet, dass die Tarife privater Krankenversicherungen in Bezug auf den Leistungsumfang und die Höhe der Hebammenhilfe erheblich variieren können. Während einige preiswerte Tarife die Hebammenhilfe komplett ausschließen, erstatten andere diese Leistungen großzügig. Die Hebamme hat hierzu keinen Einblick in die Tarifinhalte. Bei Zahlungsverzug wird zusätzlich zu den Verzugszinsen pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 120 €
Kursort: Zehntscheuer Dietingen
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Mandy Krol
Der Kurs bietet ein breites Spektrum an Themen: Inhalte: Körperarbeit, Atemübungen, ausführliche Gespräche zu den einzelnen Geburtsphasen, Stillen und dessen Vorbereitung, Informationen zur Klinik, Wochenbett und vieles mehr. Bitte bringt zur ersten Stunde mit: Eure Versichertenkarte (bei Partnern 120,00 €, falls nicht bereits überwiesen) Bequeme Kleidung Genügend Flüssigkeit Gute Laune Ich freue mich darauf, euch bald in meinem Kurs begrüßen zu dürfen! Abrechnung und Gebühren: Gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen: Die Kursgebühren werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da der Kurs als geschlossenes System aufgebaut ist, können Teilnehmerinnen während des laufenden Kurses nicht ausgetauscht werden. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von der Teilnehmerin selbst getragen werden – unabhängig vom Grund. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes (10,45 € pro Kursstunde) und können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Partnerkursabend: Die Partnergebühr beträgt in der Regel 120 € und wird üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Diese Gebühr ist im Voraus zu überweisen oder bei Beginn in bar zu entrichten. Für privatversicherte Teilnehmerinnen: Die gesamten Kursgebühren sind selbst zu tragen. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen – unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bitte beachtet, dass die Tarife privater Krankenversicherungen in Bezug auf den Leistungsumfang und die Höhe der Hebammenhilfe erheblich variieren können. Während einige preiswerte Tarife die Hebammenhilfe komplett ausschließen, erstatten andere diese Leistungen großzügig. Die Hebamme hat hierzu keinen Einblick in die Tarifinhalte. Bei Zahlungsverzug wird zusätzlich zu den Verzugszinsen pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Kosten: wird von Krankenkassen bezahlt
Partnergebühr: 120 €
Kursort: Zehntscheuer Dietingen
Kurstyp: für Schwangere
Kursleitung: Mandy Krol
Der Kurs bietet ein breites Spektrum an Themen: Inhalte: Körperarbeit, Atemübungen, ausführliche Gespräche zu den einzelnen Geburtsphasen, Stillen und dessen Vorbereitung, Informationen zur Klinik, Wochenbett und vieles mehr. Bitte bringt zur ersten Stunde mit: Eure Versichertenkarte (bei Partnern 120,00 €, falls nicht bereits überwiesen) Bequeme Kleidung Genügend Flüssigkeit Gute Laune Ich freue mich darauf, euch bald in meinem Kurs begrüßen zu dürfen! Abrechnung und Gebühren: Gesetzlich versicherte Teilnehmerinnen: Die Kursgebühren werden von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da der Kurs als geschlossenes System aufgebaut ist, können Teilnehmerinnen während des laufenden Kurses nicht ausgetauscht werden. Versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von der Teilnehmerin selbst getragen werden – unabhängig vom Grund. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes (10,45 € pro Kursstunde) und können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Partnerkursabend: Die Partnergebühr beträgt in der Regel 120 € und wird üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Diese Gebühr ist im Voraus zu überweisen oder bei Beginn in bar zu entrichten. Für privatversicherte Teilnehmerinnen: Die gesamten Kursgebühren sind selbst zu tragen. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen – unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Bitte beachtet, dass die Tarife privater Krankenversicherungen in Bezug auf den Leistungsumfang und die Höhe der Hebammenhilfe erheblich variieren können. Während einige preiswerte Tarife die Hebammenhilfe komplett ausschließen, erstatten andere diese Leistungen großzügig. Die Hebamme hat hierzu keinen Einblick in die Tarifinhalte. Bei Zahlungsverzug wird zusätzlich zu den Verzugszinsen pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.